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Freiwilliger Militärdienst in der Schweiz

Jedes Jahr absolvieren junge Auslandschweizer:innen aus der ganzen Welt freiwillig die Rekrutenschule (RS). Die Rekrutenschule dauert 18 oder 21 Wochen und wird in der Regel im 20. Altersjahr geleistet.

Einschränkend muss allerdings festgehalten werden, dass nicht jeder Auslandschweizer und nicht jede Auslandschweizerin, der dies will, zur RS aufgeboten werden kann. Erste Voraussetzung dafür ist nämlich, dass sie nicht auch Bürger:innen ihres Wohnsitzstaates sind (allerdings können sie auch die Absicht bekunden, zu gegebener Zeit das Bürgerrecht des ausländischen Wohnsitzstaates auszuschlagen). Aufgeboten werden können Doppelbürger hingegen dann, wenn sie nicht in ihrer zweiten Heimat, sondern in einem Drittstaat wohnen.

Weiter wird vorausgesetzt, dass künftige Rekrut:innen eine der schweizerischen Landessprachen beherrschen und nicht wegen strafbaren Handlungen im Aufenthaltsland verurteilt wurden.

Auslandschweizer:innen, die freiwillig die RS absolvieren wollen, melden sich bei der zuständigen schweizerischen Vertretung. Die Aushebung findet grundsätzlich im 19. Altersjahr nach einem besonderen Verfahren statt, kann jedoch ohne weiteres vorgezogen werden (ab Volljährigkeit). Es ist in jedem Fall zu empfehlen, frühzeitig mit der zuständigen Vertretung Kontakt aufzunehmen. Das Dienstbüchlein wird durch die Behörden in der Schweiz ausgestellt.

Die Bundesverwaltung erstattet die Reisekosten aus dem Ausland 1x pro Weg.

Hinweis: Militärdienst in fremden Armeen

Laut Artikel 94 des Schweizerischen Militärstrafgesetzes wird mit Gefängnis bestraft, wer ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintritt.

Straflos bleibt dagegen der Doppelbürger, der im Staat seiner zweiten Staatsangehörigkeit Militärdienst leistet, wenn er dort auch seinen Wohnsitz hat.

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