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Sonderfall UK

Brexit: Schweizer Auswanderer:innen nach UK können neu der freiwilligen AHV beitreten.

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es für Personen, welche die Schweiz Richtung Vereinigtes Königreich (UK) verlassen, die Möglichkeit, der freiwilligen AHV beizutreten. Die Beitrittsvoraussetzungen sind die gleichen, die bereits für andere Nicht-EU-Länder gelten. 

Für Personen, die sich bereits vor dem 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich (UK) aufgehalten haben, gibt es keine Änderungen.
 

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